Befreiung von der IMT-Kaufsteuer für Immobilien:
Stadt- oder Wohnimmobilien im Wert von bis zu 115,509 Euro sind von der IMT-Steuer für ständige Einwohner befreit.
Eine Tabelle mit der IMT-KAUFSTEUER für 2012 finden Sie unterhalb der Madeira-Immobilien für ständige Einwohner.
(Personen, die 6 Monate und länger im Laufe des Jahres auf der Insel Madeira wohnen)
Wert der Immobilie | % Steuer | Reduzierbar vom Steuersatz |
bis €115.509 | 0% | €0.00 |
Von €115.509 bis €158.004 | 2% | € 2.310,18 |
Von €158.004 bis €215.435 | 5% | € 7.050,29 |
Von €215.435 bis €359.016 | 7% | € 11.358,99 |
Von €359.016,25 bis €717.903,75 | 8% | € 14.949,15 |
Mehr als €717.904 | nur 6% | €0.00 |
Zum Beispiel: Für einen Immobilienpreis von 150.000 € 00:
€ 150.000,00 x 2% = € 3.000,00
€ 3.000,00 - € 2.310,18 = € 689,82 IMT Steuerpflichtig
Tabelle der IMT-Kaufsteuer für 2012 auf Madeira-Immobilien für nicht ständige Einwohner
(Personen, die weniger als 6 Monate im Jahr auf der Insel Madeira wohnen)
Wert der immobilie | % Steuer | Reduzierbar vom Steuersatz |
Bis €115.509 | 1% | €0.00 |
Von €115.509 bis €158.004 | 2% | € 1.155,09 |
Von €158.004 bis €215.435 | 5% | € 5.895,20 |
Von €215.435 bis €359.016 | 7% | € 10.203,90 |
Von €359.016 bis €688.544 | 8% | € 13.794,06 |
Mehr als €688.545.00 | Nur 6% | €0.00 |
Zum Beispiel: Für einen Immobilienpreis von 150.000 € 00:
€ 150.000,00 x 2% = € 3.000,00
€ 3.000,00 - € 1.155,09 = € 1.844,91 IMT Steuerpflichtig
Stempelsteuer - 0,8% Berechnet auf den Kaufpreis Ihrer Wohnimmobilie / Immobilie beim Kauf auf Madeira.
Jährliche Kommunalsteuer auf Immobilien Madeira - IMI-Steuer
Seit Januar 2004 werden die jährlichen Steuern auf Immobilien als IMI (Imposto Municipal sobre Imóveis) bezeichnet und auf der Grundlage einer marktbezogenen Bewertung durch die Gemeinde berechnet, in der sich die Immobilie befindet.
-Rustikale und landwirtschaftliche Flächen - 0,8%
-Urban (Häuser, Bau, Land) - 0,4% bis 0,8% (Funchal = 0,8%)
-Neues Objekt registriert nach dem 13.11.2003 - 0,2 bis 0,5% (Funchal = 0,35%)
Beispiel: Neue Immobilien im Wert von 125.000 € unterliegen einer jährlichen Steuer von 437,50 €.
Wohnimmobilien im Wert von bis zu 225.000 € können für 3 - 6 Jahre freigestellt werden.
Eigentümer älterer Immobilien können die Neubewertung anfechten, eine Neubewertung verlangen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten.